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Klasse B

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AutoführerscheinKlasse: B

Regulär darf mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag.

Begleitendes Fahren ab 17 (BF17)

Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17). Diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Die Prüfungen sind dann wie oben, drei und einen Monat vor dem Geburtstag möglich. Nach Erhalt der Prüfbescheinigung darf dann jedoch zunächst erstmal nur mit einem eingetragenen Begleiter gefahren werden.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B wird keine Vorklasse gefordert.

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Was darf mit der Klasse B gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.

Die Theorieausbildung

Es müssen besucht werden:

  • 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse B folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bestätigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Antragstellung beim begleitenden Fahren ab 17 benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

​Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Klasse: BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE ist, durch das E erkennbar, eine Anhängerklasse für PKW bis 3,5 t.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.

Was darf mit der Klasse BE gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

  • KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch max. 3.500 kg
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers

Die Theorieausbildung

Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung erforderlich, lediglich eine praktische Ausbildung / Prüfung muss absolviert werden.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse BE folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)