Klasse: B
Begleitendes Fahren ab 17 (BF17)
Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B wird keine Vorklasse gefordert.
Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.
Was darf mit der Klasse B gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?
Die Theorieausbildung
Es müssen besucht werden:
- 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
- 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
- Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Die praktische Ausbildung / Fahrstunden
Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.
Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse B folgende Sonderfahrten vor:
- 5 x Überlandfahrten á 45 Minuten
- 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
- 3 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild jüngeren Datums
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
- Bestätigung über den Erste-Hilfe-Kurs
- Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Zur Antragstellung beim begleitenden Fahren ab 17 benötigen wir folgende Unterlagen:
- Führerscheinkopie der Begleitpersonen
- BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)
Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Klasse: BE
Die Fahrerlaubnisklasse BE ist, durch das E erkennbar, eine Anhängerklasse für PKW bis 3,5 t.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.
Was darf mit der Klasse BE gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?
- KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
- Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch max. 3.500 kg
- Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers
Die Theorieausbildung
Die praktische Ausbildung / Fahrstunden
Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse BE folgende Sonderfahrten vor:
- 3 x Überlandfahrten á 45 Minuten
- 1 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
- 1 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten
Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Biometrisches Passbild jüngeren Datums
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
- Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Fahrschule Chlistalla
05521 - 22 67
0171 - 795 31 76
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