Chlistalla_Logo_Fahrweise

Klasse A

Startseite // Klasse A
Klasse A
Klasse A1

Klasse A2

Klasse AM

B196

Motorradbekleidung kostenlos

Motorradbekleidung von XXS bis XXXL einschließlich Schuhe und Helm stellen wir Euch kostenlos zur Verfügung.

AutoführerscheinKlasse: A

Ist die Ausbildung für die Klasse A erfolgreich abgeschlossen worden, dürfen nun auch „schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen), unabhängig von Leistung und Gewicht geführt werden. Es gibt somit keine Einschränkungen mehr.

Normalerweise, also beim Ersterwerb einer Motorradklasse, darfst Du die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A erst mit 23,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem 24. Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 24. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.

Solltest Du schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 sein, kann die Ausbildung schon mit 19 ½ Jahren begonnen werden (Stufenausbildung).

Was darf mit der Klasse A gefahren werden?

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Solltest Du eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse A2 bedeutet dies:

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

​Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Theorieunterrichte absolviert werden.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierigen Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse A folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

​Wenn Du im Vorbesitz der Klasse A1 / A2, weniger als 2 Jahre hast, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt á 45 Minuten

Bei Vorbesitz der Klasse A2 länger als zwei Jahre brauchen keine Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen je nach Fahrfähigkeiten Übungsstunden und eine praktische Prüfung absolviert werden.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Informationen

In dieser Fahrerlaubnisklasse sind die Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen.

AutoführerscheinKlasse: A1

„Kleine“ Motorräder der Klasse A1, typischerweise auch „125er” genannt, kann man bereits mit 16 Jahren fahren. Vorteil gegenüber der Klasse AM: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an, bzw. der Grundstein für die Motorrad-Stufenausbildung ist gelegt.

​Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A1 mit 15,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann 3 Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung 1 Monat vorher.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.

Was darf mit der Klasse A1 gefahren werden?

  • Krafträder mit:
    Hubraum max. 125 cm³
    Leistung max. 11 kW
    Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
    Leistung max. 15 kW

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Solltest Du eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse A1 bedeutet dies:

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung  á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse A1 folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bestätigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zusätzliche Informationen

Der Führerschein wird beim Ersterwerb auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse AM eingeschlossen.

AutoführerscheinKlasse: A2

Ist die Ausbildung für die Klasse A2 erfolgreich abgeschlossen worden, darfst Du „mittelschwere“ Krafträder und „mittelschwere“ Zweiräder, auch mit Beiwagen) führen.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich.

Was darf mit der Klasse A2 gefahren werden?

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Die Leistung darf maximal 35 kW (48 PS) und das Verhältnis von Leistung zu Leermasse maximal 0,2 kW/kg betragen.

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich. Solltest Du eine Erweiterung machen (also schon einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse haben), dann sind es nur 6 Lektionen á 90 Minuten. Die Anzahl der Lektionen zum klassenspezifische Zusatzstoff hängt immer von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse ab.

Für die Klasse A2 bedeutet dies:

  • 12 Lektionen Grundstoff / 6 Lektionen bei Erweiterung á 90 Minuten
  • 4 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierigen Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse A2 folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Wenn Sie im Vorbesitz der Klasse A1, weniger als 2 Jahre sind, schreibt der Gesetzgeber folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 2 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrt á 45 Minuten

Bei Vorbesitz der Klasse A1 länger als zwei Jahre brauchen keine Sonderfahrten absolviert werden. Es müssen, je nach Fahrfähigkeiten, Übungsstunden und eine praktische Prüfung absolviert werden.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebestätigung (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Informationen

Der Führerschein wird bei Ersterteilung auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

AutoführerscheinKlasse: AM

Die Klasse AM ist die kleinste Fahrerlaubnisklasse im Bereich der Krafträder, auch bekannt als sogenannter „Rollerführerschein“ oder „Führerschein für eine 50er“. Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse AM mit 15,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 16. Geburtstag.

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist keine Vorklasse erforderlich

Was darf mit der Klasse AM gefahren werden?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg (ohne Batterien)

Die Theorieausbildung

Die Anzahl der Theoriestunden ist gesetzlich geregelt und in den sogenannten Grundstoff (allgemeines Grundwissen und Verkehrsregeln für alle Klassen) und den klassenspezifischen Stoff (spezielles Wissen für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen) aufgeteilt. Bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis sind immer 12 Lektionen á 90 Minuten erforderlich.

Für die Klasse AM bedeutet dies:

  • 12 Lektionen Grundstoff á 90 Minuten
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Bei der Fahrerlaubnisklasse AM sind keine gesetzlichen Pflichtstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben. Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig.

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bestätigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

AutoführerscheinSchlüsselzahl B196

Motorrad fahren mit dem Autoführerschein

Nach der gesetzlichen Änderung zum Jahre 2020 ist das Upgrade vom normalen PKW-Führerschein auf eine Fahrerlaubnis für Motorräder möglich. Und das ganze sogar ohne theoretische und praktische Prüfung durch den TÜV.

Mit der Änderung ist es nun möglich geworden, Motorräder der Führerscheinklasse A1 (125 ccm, 11kw) mit dem normalen PKW-Führerschein zu fahren.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Du musst mindestens seit 5 Jahren einen PKW-Führerschein haben
  • Mindestalter von 25 Jahren haben
  • 4 x 90 Minuten Theorieunterricht machen
  • 5 x 90 Minuten Fahrstunden auf dem Motorrad absolvieren

Es ist also KEINE Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich.