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FAQ – Fahrschule Chlistalla

Was kostet der Führerschein?

Die Führerscheinkosten hängen davon ab, wie viele Übungsstunden Du benötigst. Die Anzahl der Übungsstunden hängt von Deinem Talent ab. Entscheidend sind hierbei auch die Fähigkeiten Deines Fahrlehrers. Günstige Gebühren und Fahrstunden garantieren nicht automatisch eine Kostenersparnis, sondern werden bei mangelnder Qualität der Ausbildung oft zur Kostenfalle.

Ab welchem Alter kann ich mich anmelden?

Für die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B kannst Du Dich mit 17,5 Jahren anmelden.
Für das begleitete Fahren ab 17 (BF 17) darfst Du Dich mit 16,5 Jahren anmelden.

Was benötige ich für die Anmeldung in der Fahrschule?

Du benötigst einen gültigen Personalausweis, einen Aufenthaltstitel oder einen Reisepass der EU, evtl. mit einer Meldebestätigung. Solltest Du noch minderjährig sein, wäre es schön, wenn ein Elternteil Dich zum Anmelde- und Beratungsgespräch begleitet.

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigt?

Wir benötigen zur Antragstellung:

  • ein biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • die Bestätigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Die Unterlagen für den Antrag können alle nachgereicht werden.

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung beim begleitenden Fahren ab 17 zusätzlich benötigt?

Wir benötigen:

  • eine Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • den BF17-Antrag, in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Wo kann ich meinen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Deinen Erste-Hilfe-Kurs kannst Du über den ASB Northeim/Osterode oder über den DRK Kreisverband Osterode machen. Infos zur Terminbuchung findest Du auf den jeweiligen Seiten.

ASB Northeim // Deutsches Rotes Kreuz

Wer meldet mich beim TÜV an?

Die Anmeldung unserer Fahrschüler für die Theorie- und Praxisprüfungen beim TÜV gehört bei uns zum Service dazu.

Wo muss ich meinen Antrag für den Führerschein abgeben?

Deinen Antrag für den Führerschein kannst Du bei uns abgeben. Wir erledigen den Rest und reichen ihn an die Führerscheinbehörde weiter.
Wichtig ist, dass wir den Antrag bei der Führerscheinbehörde erst stellen dürfen, sobald alle Unterlagen vollständig sind.

Da die Bearbeitung bei der Führerscheinbehörde einige Wochen dauern kann, solltest Du möglichst zügig nach der Anmeldung alle Unterlagen nachreichen. Je früher alle Unterlagen bei uns eingehen, desto schneller geht es mit der Ausbildung und der Prüfung.

Wie lange sind der Antrag und der Prüfauftrag gültig?

Der Antrag und der Prüfauftrag der Behörde sind mit Genehmigungsdatum des Antrages ein Jahr gültig. Solltest Du die theoretische Prüfung innerhalb dieses Zeitraumes nicht bestehen, müsstest Du einen neuen Antrag bei der Behörde stellen, was wiederum mit Gebühren verbunden ist.

Ab dem Tag des Bestehens der theoretischen Prüfung startet ein neues Jahr, in welchem Du die praktische Prüfung schaffen musst. Auf Antrag kann die Behörde diese Frist um drei Monate verlängern. Somit hast Du genügend Zeit, die Führerscheinausbildung zu absolvieren.

Wie lange sind die Preise gültig?

Unsere Preise sind fair und transparent. Sie entsprechen dem gültigen Aushang in der Fahrschule und sind Dir für mindestens sechs Monate garantiert.

Wann beginnen die Sonderfahrten?

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.