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Motorradführerschein

AutoführerscheinKlasse: B

Regulär darf mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B mit 17,5 Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag.

Begleitendes Fahren ab 17 (BF17)

Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF 17). Diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Die Prüfungen sind dann wie oben, drei und einen Monat vor dem Geburtstag möglich. Nach Erhalt der Prüfbescheinigung darf dann jedoch zunächst erstmal nur mit einem eingetragenen Begleiter gefahren werden.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B wird keine Vorklasse gefordert.

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Da der Gesetzgeber eine Grundausbildung fordert muss mindestens eine Übungsstunde vor den Sonderfahrten absolviert werden.

Was darf mit der Klasse B gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätze, außer dem Fahrersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt. Der Anhänger darf auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3500 kg nicht übersteigt.

Die Theorieausbildung

Es müssen besucht werden:

  • 12 x Grundstoff-Unterrichte à 90 Minuten
  • 2 x klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
  • Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse B folgende Sonderfahrten vor:

  • 5 x Überlandfahrten á 45 Minuten
  • 4 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 3 x Beleuchtungsfahrten á 45 Minuten

Zur Anstragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse, benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Anstragstellung beim begleitenden Fahren ab 17 benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

​Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Klasse: BE

Die Fahrerlaubnisklasse BE ist, durch das E erkennbar, eine Anhängerklasse für PKW bis 3,5 t. Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BE mit 17,5 Jahren beginnen, also genau 6 Monate vor dem Geburtstag. Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat zuvor.

Ausnahme hier ist das begleitete Fahren ab 17 (BF17), diese Ausbildung darfst Du bereits mit 16,5 Jahren beginnen.

Zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.

Was darf mit der Klasse BE gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

  • KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch max. 3.500 kg
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers

Die Theorieausbildung

Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung erforderlich, lediglich eine praktische Ausbildung / Prüfung muss absolviert werden.

Die praktische Ausbildung / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig. Sobald Du in den Übungsstunden bewiesen hast, dass Du reif für den schnelleren Verkehr und schwierige Verkehrssituationen bist, geht es auch schon mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten los.

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse BE folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 x Überlandfahrten  á 45 Minuten
  • 1 x Autobahnfahrten á 45 Minuten
  • 1 x Beleuchtungsfahrten  á 45 Minuten

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

Zur Antragsstellung beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Führerscheinkopie der Begleitpersonen
  • BF17-Antrag in welchem alle Begleitpersonen eingetragen werden (erhältst Du bei uns in der Fahrschule)

Dabei müssen die Begleiter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • ​​​​​​​maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Schlüsselzahl B96

Bei der Schlüsselzahl B96 handelt es sich im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne nicht um eine Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Schlüsselzahl als Zusatzeintrag im Führerschein. Die Schlüsselzahl 96 wird auf dem EU-Führerschein in Spalte Nummer 12 bei der Klasse B notiert und somit gilt die Erweiterung in der gesamten EU. Warum dies, bzw. was bedeutet das?

​Viele möchten oder müssen ein Gespann aus PKW und Anhänger ziehen, z.B. wenn es mit dem Wohnwagen in den Urlaub geht, das Pferd im Anhänger auf das Turnier gefahren werden soll oder das Motorrad im Motorradanhänger mitgenommen wird. Alle haben ein gemeinsames Problem. In den seltensten Fällen dürfen diese Gespanne mit der reinen Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden. Doch dafür jetzt extra noch mal in die Fahrschule und die Klasse BE inkl. praktischer Prüfung erwerben? Nein, das geht auch einfacher, nämlich mit der Schlüsselzahl B96.

Durch die Schlüsselzahl B96 wird die maximal zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns oder des Anhängers erhöht. Dadurch entsteht eine Alternative zum klassischen Anhängerführerschein (BE).

Durch die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl B96 ist es Autofahrern gestattet, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu fahren. Dadurch erhöht sich das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, also von Zugfahrzeug und Anhänger, auf höchstens 4.250 kg.

Von dieser Regelung profitieren eben vor allem die Besitzer von größeren Wohnwagen, Pferdeanhängern oder Bootstrailern, denn rund 90 Prozent der vorgenannten Gespanne dürfen damit gefahren werden. Eine Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts ist allerdings bei schweren SUV oder Vans zu erwarten, ebenso bei einem besonders schweren Caravan. Der Führerschein mit B96 reicht dann nicht mehr aus und die Fahrerlaubnisklasse BE wird benötigt.

Der Vorteil gegenüber dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE:

Bei B96 sind keine theoretischen oder praktischen Prüfungen und auch keine umfangreiche Fahrschulausbildung erforderlich. Für die Erweiterung des Führerscheins auf B96 ist lediglich eine Fahrerschulung notwendig. Diese dauert laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mindestens sieben Stunden und setzt sich aus 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen sowie 1 Stunde praktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr zusammen. Die Schulung findet in Gruppen statt, wobei sich maximal vier Teilnehmer ein Gespann teilen.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird durch den Fahrlehrer bescheinigt. Durch die Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde wird die Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein vermerkt.

​Zum Erwerb der Schlüsselzahl B96 ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B erforderlich. Ein gemeinsamer Erwerb in der Fahrschule ist möglich.

Was darf mit der Klasse BE gefahren werden, bzw. welche Anhänger dürfen gezogen werden?

  • KFZ der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern
  • Zulässige Gesamtmaße des Anhängers über 750 kg, jedoch darf die zulässige Gesamtmaße der Kombination nicht mehr als 4250 kg betragen
  • Maximal 9 Personen inkl. des Fahrers

Zur Antragstellung beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild jüngeren Datums
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Personalausweis / Reisepass (EU) oder Reisepass mit Meldebestätigung / Aufenthaltstitel (nicht EU-Staaten)
  • Bei einer vorhandenen Fahrerlaubnisklasse benötigen wir eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)